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   OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18   

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OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18 (https://dejure.org/2018,44070)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.10.2018 - 1 W 465/18 (https://dejure.org/2018,44070)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 1 W 465/18 (https://dejure.org/2018,44070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Schadensersatzklage wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 07.01.2016 - 23279/14

    Therapieunterbringung (Sicherungsverwahrung) bei schwerer psychischer Störung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Der EGMR habe in einem späteren Urteil vom 24.11.2011 (Nr. 4646/08) ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 04.05.2011 die Vorgaben des EGMR hinreichend umgesetzt habe und demzufolge in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 07.01.2016, Nr. 23279/14) eine Freiheitsentziehung bei einem psychisch Kranken auch im Falle einer nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung für gerechtfertigt gehalten.

    Die Übergangsregelung in § 316f Abs. 2 S. 2 EGStGB und deren Anwendung auf die "Altfälle" wurde durch den EGMR gebilligt, zuletzt in seiner Entscheidung vom 07.01.2016 (Nr. 23279 Bergmann ./. Deutschland, abgedruckt in NJW 2017, 1007).

    Die hier zu beurteilenden materiellen Rechtsfragen sind jedoch durch die Entscheidung des BVerfG vom 04.05.2011, deren Anforderungen an die Sicherungsverwahrung in "Altfällen" durch den EGMR, zuletzt durch das Urteil vom 07.01.2016 (Nr. 23279/14), bestätigt worden sind, bereits höchstrichterlich geklärt.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Das Bundesverfassungsgericht habe die Bestimmungen über den nachträglichen Wegfall der 10-Jahres-Frist mit Urteil vom 04.05.2011 (Az.: 2 BvR 2333/08) sodann zwar für verfassungswidrig erklärt, gleichzeitig jedoch angeordnet, dass diese Bestimmungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 31.05.2013, weiterhin anzuwenden seien.

    Verbindlich geklärt wurde die Rechtsfrage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 (= BeckRS 2011, 50108).

  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Einer erneuten Prüfung und Bewertung derselben Tatsachen, die bereits Gegenstand einer abschließenden Beschwerdeentscheidung waren, steht somit die formelle und materielle Rechtskraft einer solchen Entscheidung entgegen, die auch zeitlich unbegrenzt Geltung beansprucht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 = BeckRS 2017, 137702 für einen erneuten Antrag eines Verurteilten nach § 459 d StPO, nachdem ein vorheriger gleichgelagerter Antrag bereits zurückgewiesen worden war).
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Ebenso hat das KG Berlin Bindungswirkung hinsichtlich eines Beschlusses einer Strafvollstreckungskammer, die über den Vollzug der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c StGB entschieden hatte, bejaht, nachdem der Verteidiger ein zuvor eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hatte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.03.2013 - 2 Ws 53/16 - 141 AR 88/16 = BerlAnwBl.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Durch Urteil vom 17.12.2009 - 19359/04 M. BR Deutschland (abgedruckt in NStZ 2010, 263) entschied der EGMR jedoch, dass die Vollstreckung einer vor dem 31.01.1998 erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 a) EMRK und das in Art. 7 Abs. 1 EMRK normierte Rückwirkungsverbot verstößt.
  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Der Gesetzgeber habe sich jedoch bewusst dafür entschieden, § 67 d Abs. 3 StGB auch auf "Altfälle" Anwendung finden zu lassen, so dass für eine konventionsgemäße Auslegung kein Raum sei (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 30.03.2010 - 1 Ws 116/10 und vom 07.06.2010 - 1 Ws 108/10, OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 406/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Der EGMR hat aber nicht ausgeschlossen, dass in Ausnahmefällen die Sicherungsverwahrung bestimmter Straftäter die Bedingungen einer rechtmäßigen Freiheitsentziehung "bei psychisch Kranken" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 e) EMRK erfüllen kann (vgl. BGH Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 406/12 = BeckRS 2013, 17559).
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 407/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Das Landgericht habe sich in seiner Entscheidung vom 03.04.2018 bei einer nur summarischen Prüfung der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz angeschlossen, dass die weitere Vollstreckung rechtmäßig gewesen sei und sich dabei nicht mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19.09.2013, III ZR 407/12) oder der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte auseinandergesetzt.
  • EGMR, 24.11.2011 - 4646/08

    O.H. ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Der EGMR habe in einem späteren Urteil vom 24.11.2011 (Nr. 4646/08) ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 04.05.2011 die Vorgaben des EGMR hinreichend umgesetzt habe und demzufolge in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 07.01.2016, Nr. 23279/14) eine Freiheitsentziehung bei einem psychisch Kranken auch im Falle einer nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung für gerechtfertigt gehalten.
  • OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 Ws 116/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18
    Der Gesetzgeber habe sich jedoch bewusst dafür entschieden, § 67 d Abs. 3 StGB auch auf "Altfälle" Anwendung finden zu lassen, so dass für eine konventionsgemäße Auslegung kein Raum sei (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 30.03.2010 - 1 Ws 116/10 und vom 07.06.2010 - 1 Ws 108/10, OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Hamm, 11.02.2014 - 1 Ws 23/14

    Keine Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren

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